Factoring · 21.10.2025

Factoring für
Personaldienstleister.

Wöchentliche Löhne treffen 30- bis 60-Tage-Kunden. Wer Zeitarbeit ohne Factoring betreibt, finanziert seine Kunden mit eigenem Kapital – oft jenseits des Belastbaren.

Personaldienstleister haben eine einzigartige Liquiditätsstruktur: Sie zahlen ihre Mitarbeiter wöchentlich, müssen die Lohnsteuer monatlich abführen – und warten auf die eigene Bezahlung im Schnitt 40 bis 60 Tage. Diese Schere zwischen Lohnzahlung und Geldeingang ist der Grund, warum nahezu jede etablierte Zeitarbeitsfirma mit Factoring arbeitet.

Das Branchen-Dilemma

Ein Zeitarbeitsunternehmen mit 5 Mio. € Umsatz hat typischerweise rund 80–100 Mitarbeiter im Einsatz. Die wöchentliche Lohnzahlung beläuft sich auf etwa 65.000–80.000 €. Sozialversicherungsbeiträge: rund 110.000 € pro Monat. Lohnsteuer: ca. 60.000 €. In Summe verlassen monatlich rund 400.000 € das Konto – nahezu auf den Tag genau.

Die Kunden hingegen zahlen Rechnungen meist erst nach 30 bis 60 Tagen. Großkunden – Industrie, Logistik, öffentliche Hand – ziehen sich regelmäßig auf 45 Tage zurück. Der dauerhaft offene Forderungsbestand liegt damit bei rund 550.000 € – Geld, das das Unternehmen vorfinanzieren muss.

Warum Standard-Factoring oft nicht reicht

Die meisten Vollservice-Factoringgesellschaften zahlen 80–90 % der Forderung sofort aus. Für Personaldienstleister ist das oft zu wenig – weil die Lohnsumme rund 75 % des Rechnungsbetrags ausmacht. Die Marge ist dünn, jeder Prozent Bevorschussungsquote zählt. Spezialisten für Lohn-Factoring zahlen deshalb häufig 95 bis 98 % der Forderung sofort aus – das ist branchenüblich und sollte verhandelbar sein.

Wichtig zu wissen

Im Personal-Factoring ist die Bevorschussungsquote oft wichtiger als die Gebührenhöhe. 96 % bei 1,8 % Gebühr ist meistens besser als 90 % bei 1,3 %.

Was Factoringgesellschaften prüfen

  • Bonität der Kunden – nicht die eigene; das ist die zentrale Stärke des Factorings
  • Tarifvertragsbindung & iGZ/BAP-Mitgliedschaft – ein Plus für die Anerkennung
  • AÜG-Erlaubnis – Voraussetzung für die Tätigkeit, wird routinemäßig geprüft
  • Sozialversicherungs-Konformität – Status der Beitragsabführung
  • Mahn- und Reklamationsquote – Hinweis auf operative Stabilität

Beispielrechnung

Personaldienstleister mit 5 Mio. € Umsatz, Forderungsbestand 550.000 €, 96 % Bevorschussung: sofort verfügbar 528.000 €. Gebühr bei 1,6 % auf den Umsatz: 80.000 € pro Jahr. Effekt: keine Kontokorrent-Auslastung mehr (statt 9 % p.a. auf 500.000 € = 45.000 € Zinsen), kein Liquiditätsstress bei verzögerten Zahlungen, Wachstum ohne Liquiditätsbremse. Netto-Mehrkosten: rund 35.000 € pro Jahr – gegenüber dem Vorteil planbarer Liquidität ein vertretbarer Preis.

Welche Anbieter passen?

Im deutschen Markt sind aktuell rund 8 bis 10 Factoringgesellschaften spezialisiert auf Personaldienstleister. Sie kennen die AÜG-Spezifika, akzeptieren wöchentliche Abrechnungen und bieten Schnittstellen zu typischen Branchenlösungen (LANDWEHR, eAS u.a.). Die Konditionen variieren erheblich: Mindestumsatz zwischen 500.000 € und 5 Mio. € Jahresvolumen, Gebühren zwischen 0,8 % und 2,2 %.

Stiller vs. offener Forderungsverkauf

Die meisten Kunden – Industrie und Logistik – akzeptieren offene Factoring-Strukturen problemlos. Die Forderung wird also offen abgetreten, der Endkunde zahlt direkt an die Factoringgesellschaft. Bei sensibleren Kundenbeziehungen ist auch stilles Factoring möglich – der Endkunde merkt davon nichts. Im Personalsegment ist offenes Factoring jedoch der Standard.

Fazit

Für Personaldienstleister ist Factoring keine Option, sondern ein strukturelles Muss. Wer ohne arbeitet, kämpft permanent mit Liquiditätsstress – oder verzichtet auf Wachstum. Wichtig ist die Wahl des richtigen Anbieters: Branchenkenntnis schlägt fast immer den niedrigsten Prozentsatz im Werbeprospekt.

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Verfasst von KMU Finanzierung · Stand: 21.10.2025

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